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   VG Bayreuth, 12.02.2021 - B 7 S 21.151   

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https://dejure.org/2021,6172
VG Bayreuth, 12.02.2021 - B 7 S 21.151 (https://dejure.org/2021,6172)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 12.02.2021 - B 7 S 21.151 (https://dejure.org/2021,6172)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 12. Februar 2021 - B 7 S 21.151 (https://dejure.org/2021,6172)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayVersG Art. 15 Abs. 1; BayIfSMV § 7 der 11.; BayVersG Art. 13 Abs. 5
    Versammlungsleitung, Antragsgegner, Streitwertfestsetzung, Verwaltungsgerichte, Aufschiebende Wirkung, Prozeßbevollmächtigter, Vorläufiger Rechtsschutz, Beschwerdemöglichkeit, Beschwerdeentscheidung, Einlegung der Beschwerde, Beschwerdebegründung, Wert des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 24.01.2021 - 10 CS 21.249

    10. Senat des BayVGH erlaubt Demonstration gegen den 10. Senat des BayVGH vor dem

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.02.2021 - B 7 S 21.151
    § 7 der 11. BayIfSMV konkretisiert hierbei Art. 15 Abs. 1 BayVersG auf der Tatbestandswie auf der Rechtsfolgenseite im Hinblick auf von Versammlungen unter freiem Himmel ausgehende Gefahren für die Gesundheit und das Leben einzelner (Art. 2 Abs. 2 GG) sowie den Schutz des Gesundheitssystems vor einer Überlastung (vgl. BayVGH, B.v. 24.1.2021 - 10 CS 21.249 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.11.2006 - 1 BvQ 35/06

    Auflagen für Durchführung einer Versammlung begründen keinen schweren Nachteil,

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.02.2021 - B 7 S 21.151
    Ein solcher Ausgleich ist im Falle der Ablehnung der Versammlungsleitung mit einem nur minimalen Eingriff in die Freiheit des Versammlungsveranstalters möglich, da auch der abgelehnte Leiter als Veranstalter und Teilnehmer weiterhin an der Versammlung teilhaben kann (vgl. BVerfG, B.v. 24.11.2006 - 1 BvQ 35/06).
  • VGH Bayern, 16.11.2020 - 10 CS 20.2658

    Versammlungsrechtliche Untersagung der Verteilung von Flugblättern durch

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.02.2021 - B 7 S 21.151
    Das Gericht schließt sich der neueren Rechtsprechung des BayVGH an, wonach - auch in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes - ein Streitwert i.H.v. 5.000,00 EUR anzusetzen ist (vgl. BayVGH, B.v. 16.11.2020 - 10 CS 20.2658).
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